Gut zu wissen
Krankheit
Ist ihr Liebling krank, so obliegt es unserem Entscheidungsbereich, ob eine Betreuung stattfindet.
Eltern der Tageskinder haben uns alle Erkrankungen unverzüglich mitzuteilen. Erkrankt das Kind oder andere Personen in der Familie, der Wohngemeinschaft oder im sonstigen engeren sozialen Umfeld an Infektionskrankheiten gemäß §34 des Infektionsschutzgesetzes, bitten wir Sie uns sofort zu unterrichten, damit geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden können. Bei plötzlicher Erkrankung oder Unfall des Kindes während der Betreuungszeit, werden wir selbstverständlich umgehend die Eltern informieren.
Eine Vollmacht ist von den Eltern auszufüllen, dass wir im Notfall eine ärztliche Behandlung veranlassen können.
Wickeln
Ist ihr Kind noch nicht trocken, bringen Sie bitte Windeln und Pflegetücher, Cremes etc. selber mit.
Ersatzkleidung
Die Kinder werden beim spielen unweigerlich ihre Kleidung verschmutzen. Es ist also ratsam Ersatzwäsche, eine Matschhose und Gummistiefel bei uns zu deponieren.
Betreuungsfreie Zeiten
Sollte ihr Kind einmal nicht kommen können, sagen Sie bitte bis spätestens 19:00 am Vorabend Bescheid. Spontane Krankheit ausgenommen.
Urlaub
Die jeweiligen Urlaubszeiten werden im Herbst eines jeden Jahres bekannt gegeben. Grundsätzlich sind die Urlaubszeiten (wie auch Krankheitszeiten des Kindes) keine beitragsfreien Tage. (Siehe Vertrag)
Fortbildungen
Wir werden uns regelmäßig auch weiterhin anhand von Literatur und Schulungen dem Thema Erziehung und Bildung widmen.